Bewertungskriterien

Landschaftsästhetik

Hier wird der Gesamteindruck der angemeldeten Fläche beurteilt, der einfach zusammengefasst mit dem Begriff "schön" umschrieben werden sollte - und zwar für Jedermann und -frau. Die untenstehenden Beispiele zeigen, was wir unter diesen Kriterien verstehen.

Ökologische Werte, Artenvielfalt

Punkte gibt es hier, wenn die Fläche bereits in Inventaren aufgeführt ist, beispielsweise zu einem Naturschutzgebiet gehört oder im BLN-Perimeter liegt. Auch Aspekte aus der Direktzahlungsverordnung des Bundes fliessen ein, so dass Vernetzungs- und Biodiversitätsflächen punkten.

Nachhaltige Bewirtschaftung

Darunter verstehen wir die fachgerechte, auf längere Zeit ausgerichtete Bewirtschaftung, welche die ökologische Qualität der Fläche erhalten oder sogar verbessern soll.

Spezielle Pflegemassnahmen

Hier werden alle Massnahmen mit Punkten belohnt, die dem Artenschutz dienen. Insbesondere der Erhalt und die Förderung von - der Bewirtschaftung oft hinderlichen - Strukturen wie Hecken, Lesesteinhaufen und Trockensteinmauern, Einzelbäume, offene Gewässer oder vernässte Stellen etc. fallen darunter.

Erholungswert

Touristische Aspekte wie gute Erreichbarkeit, Ruhe, Aussicht, Infrastruktur und Information sind hier wichtig und für Punkte ausschlaggebend.